Bildungskarenz: Ihre Chance auf Weiterbildung (Stand 2024)

In Österreich ermöglicht die Bildungskarenz Arbeitnehmer:innen sich von ihrem Dienstverhältnis freistellen zu lassen und sich weiterzubilden. Die Weiterbildungsmöglichkeiten sind unzählig: diverse fachliche Schulungen, Fremdsprachenkurse, EDV-Kurse, Schulabschlüsse oder Studienabschlüsse.

Bildungskarenz

Was ist eine Bildungskarenz?

Wenn Sie den Wunsch haben sich weiterzubilden, ohne Ihr Arbeitsverhältnis aufzulösen, können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren.

  • Sie sind von der Arbeit freigestellt, um eine Bildungsmaßnahme zu ergreifen.
  • Sie erhalten keinen Lohn.
  • Sie beziehen Weiterbildungsgeld.
  • Sie können alle vier Jahre bis zu 12 Monate Bildungskarenz beanspruchen.

Die Vor- und Nachteile der Bildungskarenz in Österreich

Die Bildungskarenz in Österreich bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sie können Eigeninitiative für berufliche Weiterbildung zeigen und Ihre Arbeitsstelle bleibt Ihnen erhalten. Die Bildungskarenz ermöglicht Ihnen, neue Qualifikationen und Fähigkeiten im In- oder Ausland zu erwerben. Für das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, entstehen keine Kosten. Sie haben Anspruch auf Weiterbildungsgeld und genießen einen Kranken- und Unfallversicherungsschutz. Jedoch besteht während der Bildungskarenz kein Anspruch auf Kündigungsschutz.

Was sind die Voraussetzungen für die Bildungskarenz in Österreich?

Die Voraussetzungen für Ihre Bildungskarenz in Österreich setzt sich aus diesen Punkten zusammen:

  • Vereinbarung: Die Bildungskarenz wurde nach § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) oder einer gleichartigen gesetzlichen Bestimmung mit Ihren Arbeitgeber:innen vereinbart.
  • Beschäftigung: Sie sind ohne Unterbrechung mindestens sechs Monate mehr als geringfügig beschäftigt und sind arbeitslosenversicherungspflichtig. Falls Sie Ihre Bildungskarenz nach der Elternkarenz absolvieren, lesen Sie hier weiter.
  • Bildungsnachweis: Sie weisen nach, dass Sie eine Weiterbildung von mindestens 20 Stunden pro Woche erbringen. Für Menschen mit Betreuungspflichten für Kinder unter sieben Jahren entspricht der Leistungsnachweis 16 Stunden pro Woche.
  • Bildungsnachweis Studium: Sie weisen nach jedem Semester nach, dass Sie 8 ECTS-Punkte (4 Semester-Wochenstunden) erreicht haben.

Aktuell: Neue Anforderungen für die Bildungskarenz

Aus gegebenen Anlass sind die Anforderungen, die eine Weiterbildung in der Bildungskarenz erfüllen muss, durch das AMS konkretisiert worden. Beachten Sie nun bei der Wahl der Bildungsmaßnahme, dass nur maximal 75% der 20 bzw. 16 Wochenstunden durch Übungs- und Lernzeiten (Studieren der Unterlagen oder Literatur, Wissensüberprüfungen, Tests etc.) und mindestens 25% der 20 bzw. 16 Wochenstunden durch Live-Online-Seminare (Online-Kurse) oder Vor-Ort-Seminare (Präsenzkurse) erfüllt werden muss.

Welche Anbieter aus Österreich erfüllen diese Anforderungen?

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Wie oft und wie lange kann man in Bildungskarenz gehen?

Innerhalb von vier Jahren können Sie Ihre Bildungskarenz von maximal 12 Monaten konsumieren. Wie Sie Ihre Bildungskarenz gestalten, steht Ihnen nicht ganz uneingeschränkt offen. Wir stellen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten vor:

  • Möglichkeit 1: Sie absolvieren Ihre Bildungskarenz in einem Jahr, ohne Unterbrechung.
  • Möglichkeit 2: Sie teilen Ihre Bildungskarenz auf (ein Teil entspricht zwei Monaten) und konsumieren alle Teile innerhalb von vier Jahren.
  • Möglichkeit 3: Sie kombinieren Ihre Bildungskarenz mit einer Bildungsteilzeit. Dazu erfahren Sie weiter unten mehr.

In 6 Schritten in die Bildungskarenz

Sie möchten Ihre Bildungskarenz starten, wissen jedoch nicht, wo Sie anfangen sollen? Mit diesen sechs einfachen Schritten bekommen Sie sofort einen Durchblick.

  1. Vereinbarung der Bildungskarenz mit Arbeitgeber:in Sie benötigen die Zustimmung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers, um Bildungskarenz zu konsumieren.

  2. Dauer der Bildungskarenz mit Arbeitgeber:in Stecken Sie den Zeitrahmen Ihrer Bildungskarenz ab und berücksichtigen Sie dabei die oben genannten Möglichkeiten.

  3. Schriftliche Vereinbarung der Bildungskarenz Holen Sie unbedingt auch schriftlich die Bestätigung Ihrer Bildungskarenz ein.

  4. Kostenloser Anbietervergleich Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, das Weiterbildungsangebot in Österreich transparent und vergleichbar zu machen. Lassen Sie sich vorab von uns beraten, um die richtige Entscheidung für Sie und Ihre Karriere zu treffen.

  5. Auswahl der Bildungsmaßnahme Nach der Beratung wählen Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung.

  6. Anspruch auf Weiterbildungsgeld Beantragen Sie rechtzeitig Ihr Weiterbildungsgeld beim AMS, entweder vor Ort oder direkt über Ihre e-ams-Konto.

Finanzen in der Bildungskarenz: Nebenjob und Weiterbildungsgeld

Während der Bildungskarenz beziehen Sie kein Gehalt, jedoch haben Sie die Möglichkeit, nach der Genehmigung der Bildungskarenz Weiterbildungsgeld zu beantragen. Den Antrag stellen Sie online oder direkt bei der zuständigen AMS-Anlaufstelle. Anträge werden erst 21 Tage vor Beginn der Bildungskarenz bearbeitet. Wie hoch das Weiterbildungsgeld ist, ist individuell zu beantworten. Die Bemessungsgrundlage dafür ist Ihr derzeitiges Gehalt. Nutzen Sie dafür einen Bildungskarenz Rechner.

Außerdem dürfen sie während der Bildungskarenz einem Nebenverdienst nachgehen. Auch bei Ihren Arbeitgeber:innen. Sie können in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (2024 in Österreich: € 518,44) dazuverdienen.

Was kann man in der Bildungskarenz machen?

Sie können diverse fachliche Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland besuchen oder Schul- und Studienabschlüsse absolvieren. Achten Sie bei der Auswahl jedoch auf die Bildungskarenz-Garantie oder fragen Sie im Zweifelsfall bei dem Anbieter nach. Sehr gerne beraten wir Sie kostenfrei, wir vergleichen für Sie diverse Anbieter, sodass Sie sich keine Gedanken machen müssen und sich ganz auf Ihre Weiterbildung konzentrieren können.

Achtung: Bei der Teilnahme an Freizeit- oder Hobbykursen entfällt der Anspruch auf Weiterbildungsgeld.

Präsenzunterricht, Fernlehre, Online-Kurse in der Bildungskarenz

Im Grunde haben Sie die Wahl zwischen zwei verschiedenen Lehrformen: Präsenz- oder Fernlehre. Der Präsenzunterricht ist eine sehr klassische Lernform, die Sie wahrscheinlich noch aus der Schule oder dem Studium kennen. Ihre Ausbildung in der Bildungskarenz findet vor Ort statt, Sie können sich direkt mit den Vortragenden oder anderen Teilnehmer:innen austauschen. Sie können soziale Kontakte pflegen und sich mit anderen Lernenden vernetzen und Lernkreise bilden. Präsenzlehre bietet viele Vorteile, allerdings sind Sie an Ort und Zeit gebunden. Flexibler lässt sich ein Online-Kurs gestalten. Bei vielen Anbietern von Fernlehre haben Sie die Möglichkeit, individuell in den Kurs zu starten und müssen sich keine Gedanken darüber machen, ob sich auch genügend Teilnehmende für die Bildungsmaßnahme angemeldet haben, damit diese auch zustande kommt. Online-Kurse sind ebenso gut betreut. Da die Teilnahme nicht an einen Ort gebunden ist, ist das Angebot an Themen und Kursen deutlich größer. Sie sind räumlich und zeitlich flexibel und können Ihr Lerntempo individuell an Ihre Ressourcen anpassen.

Familie, Beruf und Weiterbildung: Wie steht es um die Vereinbarkeit?

Die Bildungskarenz ist eine attraktive Weiterbildungschance. Doch wie steht es um die Vereinbarkeit von Weiterbildung, Beruf und Familie? Diese gleicht oftmals einem alltäglichen Balanceakt. Viel Organisationsgeschick und Raum für Flexibilität sind dafür notwendig. Wie findet man den Ausgleich zwischen Familie, Beruf und Weiterbildung, ohne die eigenen Bedürfnisse zu vernachlässigen? Sie haben nach der Elternkarenz die Möglichkeit, in Bildungskarenz zu gehen. Onlineangebote sind in den meisten Fällen familienfreundlicher, Sie können Ihre Betreuungspflichten sicherstellen und bereiten sich optimal auf den beruflichen Wiedereinstieg vor.

  • Bildungsmaßnahme: Leistungsnachweis für Menschen mit Betreuungspflichten für Kinder unter sieben Jahren sind 16 Stunden pro Woche.
  • Voraussetzungen: Sie hatten durchgehend in den letzten sechs Monaten ein aufrechtes Arbeits- bzw. Dienstnehmer:innenverhältnis (mehr als geringfügig) oder Sie beziehen Kinderbetreuungsgeld. Sie haben in den letzten vier Jahren keine Bildungskarenz beantragt. Sie haben bereits die Einwilligung Ihrer Arbeitgeber:innen eingeholt.

Wichtig: Die Bildungskarenz nach der Elternkarenz muss an den letzten Bezugstag des Kinderbetreuungsgeldes anschließen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit muss mit den Arbeitgeber:innen vereinbart werden, vorausgesetzt Sie haben seit mindestens sechs Monaten ein durchgehendes Arbeitsverhältnis. Die Dauer der Bildungsteilzeit reicht von vier Monaten bis zwei Jahren und richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit Ihren Arbeitgeber:innen. Die Arbeitszeit muss wöchentlich mindestens zehn Stunden betragen. Sie haben innerhalb von vier Jahren die Möglichkeit, die Bildungskarenz mit einer Bildungsteilzeit zu kombinieren. Um von einem Modell in das andere zu wechseln, wurde der Umrechnungsschlüssel 1:2 beschlossen. Ein Monat Bildungskarenz entspricht somit zwei Monaten Bildungsteilzeit. Für den Wechsel von Bildungsteilzeit zu Bildungskarenz (oder umgekehrt) benötigen Sie die Einwilligung Ihrer Arbeitgeber:innen.

Bildungskarenz für Saisonarbeitskräfte

Als Saisonarbeiter:innen können Sie auch in Bildungskarenz gehen, über eine Dauer von zwei Monaten bis zu einem Jahr. Für diese Berufsgruppen gelten diese gesonderten Voraussetzungen:

  • Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses: drei Monate ohne Unterbrechung
  • Vor Antritt der Bildungskarenz: Innerhalb von vier Jahren liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten zu denselben Arbeitgeber:innen vor.

Bildungskarenz für freie Dienstnehmer:innen

Eine Weiterqualifizierung im Rahmen einer Bildungskarenz war freien Dienstnehmer:innen bis 2011 verwehrt. Nun haben auch freie Dienstnehmer:innen die Chance Bildungskarenz über eine Dauer von zwei Monaten bis zu einem Jahr zu absolvieren. Für diese Berufsgruppen gelten diese Voraussetzungen:

  • Sie waren mindestens sechs Monate - ohne Unterbrechung - als freie:r Dienstnehmer:in beschäftigt.
  • Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Die Bildungskarenz ist mit Ihre/m Arbeitgeber:in vereinbart.
  • Sie ergreifen eine Bildungsmaßnahme im Ausmaß von 20 Wochenstunden.

Formulare und weitere Informationen

Arbeiterkammer AMS Formular Bildungskarenz