Bildungskarenz Rechner
Sie wollen gerne Bildungskarenz beanspruchen, allerdings ist die Finanzierung Ihrer Weiterbildung nicht geklärt. Wussten Sie, dass Sie finanzielle Unterstützung vom AMS während der Bildungskarenz erhalten?
Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld in Österreich
Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz. Sie müssen die Einwilligung Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin einholen. Die Bildungskarenz kann innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren in einem Ausmaß von maximal 12 Monaten absolviert werden. Die Bildungskarenz kann auch aufgeteilt werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate dauern muss. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer werden Sie während der Zeit der Bildungskarenz von Ihrer Arbeit freigestellt und ergreifen eine geeignete Bildungsmaßnahme. Somit entfällt die Auszahlung eines Entgelts auf Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Jedoch haben Sie unter bestimmten Bedingungen den Anspruch auf Weiterbildungsgeld.
Antrag auf Weiterbildungsgeld: Die Bedingungen und Pflichten
Nachdem der zeitliche Rahmen der Bildungskarenz mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber geklärt ist, holen Sie noch eine schriftliche Bestätigung ein und wählen Ihre Weiterbildung aus. Über Ihr e-ams-Konto können Sie nun Ihren Antrag auf Weiterbildung stellen, oder Sie gehen damit zu einer zuständigen AMS-Stelle in Ihrem Bundesland. Falls Sie Ihre Bildungskarenz nach der Elternkarenz abschließen, erhalten Sie Ihr Weiterbildungsgeld nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu lesen Sie am besten hier weiter.
Hier besteht der Anspruch auf Weiterbildungsgeld:
- Die Bildungskarenz ist mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin schriftlich vereinbart.
- Sie legen den Nachweis einer geeigneten Bildungsmaßnahme vor.
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Sie haben ein aufrechtes Dienstverhältnis (mindestens sechs Monate, mehr als geringfügig) oder Sie erhalten Kinderbetreuungsgeld.
Hier besteht der Anspruch auf Weiterbildungsgeld nicht:
- Sie absolvieren einen Hobbykurs.
- Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Sie haben kein aufrechtes Dienstverhältnis oder beziehen gerade kein Kinderbetreuungsgeld.
Achtung: Sie dürfen während Ihrer Bildungskarenz arbeiten (auch bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber), allerdings darf der Zuverdienst nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, ansonsten entfällt der Anspruch auf Weiterbildungsgeld.
Bildungsmaßnahmen und Weiterbildungsgeld
Sie wollen mehr Zeit für Weiterbildung haben, dann ist die Bildungskarenz ideal für Sie. Sie müssen Ihr Arbeitsverhältnis nicht auflösen, sondern können sich (unter Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers) freistellen lassen und sich voll und ganz Ihrer Ausbildung widmen. Doch welche Bildungsmaßnahmen eignen sich für die Bildungskarenz und erlauben Ihnen somit einen Anspruch auf Weiterbildungsgeld?Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Aus- und Weiterbildungen zu vergleichen, damit Ihnen die Entscheidung einfacher fällt. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich, kontaktieren Sie uns.
Weiterbildungsgeld: Höhe und Auszahlung
Die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes erfolgt monatlich über das AMS. Der Betrag richtet sich nach dem fiktiven Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wie lange Sie Weiterbildungsgeld erhalten, hängt von der Dauer der Bildungskarenz ab (mindestens zwei Monate und maximal 12 Monaten).
Nutzen Sie geprüfte Bildungskarenz Rechner
Da die Höhe des Weiterbildungsgeldes sehr individuell ist, können wir keine pauschale Antwort liefern, allerdings können Sie den Betrag online berechnen. Wir empfehlen Ihnen einige Berechnungsmöglichkeiten, die Sie schnell durchführen können.
Finanzrechner
Da sich das Weiterbildungsgeld nach dem Anspruch auf Arbeitslosengeld richtet, können Sie im Finanzrechner die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen.
AMS Online-Ratgeber
Mit dem AMS Online-Ratgeber können Sie die Höhe des Weiterbildungsgeldes ermitteln, dafür benötigen Sie Ihre Gehaltszettel.
Bildungskarenz Rechner
Der Bildungskarenz Rechner lässt sich einfach bedienen und ermittelt für Sie die Höhe Ihres Weiterbildungsgeldes.